Vor einem Monat, kurz nach Beginn meines letzten Semesters des Jusstudiums, nach einer jahrelangen Odyssee bei verschiedenen Ämtern und Archiven, durch verschiedenste Bücher zum Zivilrecht, Zeitschriften und Urteile war ich mit dem Resultat zufrieden:
Eine sechsseitige Rechtsschrift und 13 Anlagen mit total 244 Seiten.
Am Vorabend meines 35. Geburtstags reichte ich mein Gesuch zur Änderung meines Nachnamens ein. Zurück zum Namen, mit dem ich geboren wurde, und den ich bis zur Adoption am 19. Oktober 1987 getragen hatte:
Kohler
Meine Gründe hierfür machen den grössten Teil der 244 Seiten aus – und wären Stoff für ein Buch. Auf jeden Fall wären sie wohl schon nach dem alten Namensrecht ausreichend gewesen, um meinen Namen zu ändern.
Art. 30 aZGB lautete nämlich:
Seit der Änderung lautet Art. 30 ZGB nun
Die Anforderungen wurden also gesenkt.
Ich habe scheinbar etwas richtig gemacht, denn als ich die zuständige Angestellte der Direktion des Innern anrief teilte sie mir mit, dass ausser einem Betreibungs- und Strafregisterauszug alles beiliege und sie sich wünschen würde, dass alle Gesuche jeweils so umfassend dokumentiert und begründet wären.
2 Wochen später hielt ich die Verfügung in den Händen, welche mir gestattete, mich nach fast 30 Jahren wieder Florian Kohler zu nennen.
Ich hätte noch ein Rechtsmittel gegen die Verfügung gehabt – innert 30 Tagen Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Aber warum auch? Es wurde umfassend in meinem Sinne verfügt, und die Kosten lagen nur 25 Fr. über dem Minimum, den der Verwaltungsgebührentarif hierfür vorsieht.
Somit erklärte ich schriftlich am darauffolgenden Morgen den Verzicht auf Rechtsmittel. Die Verfügung trat am 14. März 2017 (PiDay) in Kraft – ich teile mir meinen «Wiedergeburtstag» mit einem grossen Physiker.
Nun begann die Arbeit. Ich hatte schon eine Liste begonnen mit allen Ausweisen, Logins, Abos, Kontos etc. welche ich ändern muss. Sie ist mehrere Seiten lang. Viele Online-Accounts liessen sich direkt über die Webseite ändern. Einige wollten zusätzliche Dokumente, z.B. ein Scan der Verfügung oder ein Foto des Ausweises. Noch bin ich aber mit der Liste nicht durch. Was meine Identität offen zeigt, wenn man nach mir sucht, habe ich absichtlich noch nicht gemacht – Facebook, Twitter, LinkedIn, Xing und Co. kommen zuletzt, in einem grossen Aufwasch. (Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Webseite aktiviert).
Den neuen Mailaccount gibt es, und er ist auch in Verwendung – aber nur einige wenige Freunde und Mitarbeiter wissen bis jetzt Bescheid.