2017-03-31: Ein negative Reaktion

Die Reaktion auf meine Namensänderung waren durchwegs positiv (bis auf 2 neutrale und eine bedauernde eines früheren Namensvettern und Kommilitonen). Es war ja klar, dass die Nachricht irgendwann auch Personen erreicht, die darüber nicht erfreut sind.

Am Mittwoch klingelte um kurz nach 17:00 mein Handy. Ich hatte grad viel zu tun und konnte nicht abnehmen, und es hörte nach zweimal Klingeln auch bereits wieder auf. Ein Name wurde angezeigt, ich hatte den Anrufer in meinem Adressbuch. Eine halbe Stunde später ging ein Mail dieses Anrufers ein. Da ich aber an diesem Abend eine Vorlesung an der UZH besuchte nahm ich mir vor, das Mail am nächsten Morgen zu lesen und zu beantworten.

Donnerstagmorgen, kurz vor 4. Ich lese das Mail von gestern Abend, es enthält Glückwünsche in den ersten zwei Sätzen und eine freundliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme, weil einige Inhalte dieses Blogs für den Anrufer/Absender scheinbar verletzend wirken. Eine einvernehmliche Lösung soll gesucht werden.

Dazu biete ich gerne Hand. Ich verfasse eine Antwort, bedanke mich für die Glückwünsche, und biete dem Absender an, zu wählen, in welcher Form die Änderung vorgenommen werden soll.

Nach dem Versenden bemerke ich, dass eine Kurznachricht eingegangen ist (nicht vom gleichen Absender wie das Mail):

Und so kam dann gestern Abend um 18:07 dieses Mail, vom gleichen Absender wie am Mittwoch:

Der Tonfall hat sich stark ins Negative verändert, nichts mehr von der Gratulation oder einer Kontaktaufnahme. Ich hab den Inhalt mal vorerst geschwärzt, am Wochenende überlege ich mir, ob ich es unzensiert online stelle.

Jetzt erst mal Bücher wälzen.

2017-03-29: 11:02 Mail update

Weil eine Mitstudentin gefragt hat hab ich mich mal an einer lateinischen Übersetzung versucht. Und dank Lia Rumantscha konnte ich eine weitere Sprache zu meinem Autoreply hinzufügen:

Wer Korrekturvorschläge hat oder die Nachricht in eine weitere Sprache übersetzen kann: Einfach ein Mail an mich.

2017-03-28: 13:37 Antwort in Dosen

Die Liste noch nicht geänderter Accounts wird immer kürzer. Nun hab ich in meinem GMail-Account eine «Canned Response» aktiviert – Mails an meine alte Adresse werden gelabelt, abgelegt und beantwortet mit dem folgenden Text:

2017-03-25: Banken

Meiner ersten Bank, der ZugerKB, hab ich nun mal ein PDF mit Scan von Pass und Verfügung geschickt. Bin ja gespannt, ob ihnen das reicht.

Die zweite Bank (UBS) lass ich noch ein paar Tage, möchte nicht riskieren, dass ich vorübergehend ohne sämtliche EC- und Kreditkarten dastehe.

Die Liste wird immer grüner, bald sind nur noch die Social Media-Accounts übrig. Countdown to going public 🙂

2017-03-24: Einen Monat ist es her

Vor einem Monat, kurz nach Beginn meines letzten Semesters des Jusstudiums, nach einer jahrelangen Odyssee bei verschiedenen Ämtern und Archiven, durch verschiedenste Bücher zum Zivilrecht, Zeitschriften und Urteile war ich mit dem Resultat zufrieden:

Eine sechsseitige Rechtsschrift und 13 Anlagen mit total 244 Seiten.

Am Vorabend meines 35. Geburtstags reichte ich mein Gesuch zur Änderung meines Nachnamens ein. Zurück zum Namen, mit dem ich geboren wurde, und den ich bis zur Adoption am 19. Oktober 1987 getragen hatte:

Kohler

Meine Gründe hierfür machen den grössten Teil der 244 Seiten aus – und wären Stoff für ein Buch. Auf jeden Fall wären sie wohl schon nach dem alten Namensrecht ausreichend gewesen, um meinen Namen zu ändern.

Art. 30 aZGB lautete nämlich:

Seit der Änderung lautet Art. 30 ZGB nun

Die Anforderungen wurden also gesenkt.

Ich habe scheinbar etwas richtig gemacht, denn als ich die zuständige Angestellte der Direktion des Innern anrief teilte sie mir mit, dass ausser einem Betreibungs- und Strafregisterauszug alles beiliege und sie sich wünschen würde, dass alle Gesuche jeweils so umfassend dokumentiert und begründet wären.

2 Wochen später hielt ich die Verfügung in den Händen, welche mir gestattete, mich nach fast 30 Jahren wieder Florian Kohler zu nennen.

Ich hätte noch ein Rechtsmittel gegen die Verfügung gehabt – innert 30 Tagen Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zug. Aber warum auch? Es wurde umfassend in meinem Sinne verfügt, und die Kosten lagen nur 25 Fr. über dem Minimum, den der Verwaltungsgebührentarif hierfür vorsieht.

Somit erklärte ich schriftlich am darauffolgenden Morgen den Verzicht auf Rechtsmittel. Die Verfügung trat am 14. März 2017 (PiDay) in Kraft – ich teile mir meinen «Wiedergeburtstag» mit einem grossen Physiker.

Nun begann die Arbeit. Ich hatte schon eine Liste begonnen mit allen Ausweisen, Logins, Abos, Kontos etc. welche ich ändern muss. Sie ist mehrere Seiten lang. Viele Online-Accounts liessen sich direkt über die Webseite ändern. Einige wollten zusätzliche Dokumente, z.B. ein Scan der Verfügung oder ein Foto des Ausweises. Noch bin ich aber mit der Liste nicht durch. Was meine Identität offen zeigt, wenn man nach mir sucht, habe ich absichtlich noch nicht gemacht – Facebook, Twitter, LinkedIn, Xing und Co. kommen zuletzt, in einem grossen Aufwasch. (Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Webseite aktiviert).

Den neuen Mailaccount gibt es, und er ist auch in Verwendung – aber nur einige wenige Freunde und Mitarbeiter wissen bis jetzt Bescheid.