Was bedeutet eigentlich eine Unterschrift? Mach ich mich der Urkundenfälschung schuldig, wenn ich nun heute noch etwas mit meinem alten Namen unterschreibe?
Eigentlich ist es ja nur eine Linie, die immer möglichst gleich aussehen soll, um einem anderen die Möglichkeit zu geben, diese zu vergleichen. Aber es gibt erst 2 Dokumente, auf denen ich mit dem neuen Namen unterschrieben habe: Eines ist mein Übergangs-GA, das andere ist die Erklärung, dass ich auf die Beschwerde verzichte.
Die Verfügung erlangte mit mit der Erklärung Rechtskraft. Hätte ich also oberhalb des Textes mit dem neuen Namen unterschrieben wäre es Urkundenfälschung? Oder einfach eine ungültige Unterschrift?
Fragen über Fragen, aber wohl eher akademischer Natur. Ich kann nicht aus meiner Haut 😀